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Der Schwarzmarkt

Was ist ein Schwarzmarkt?

Der Schwarzmarkt ist ein geheimer, verbotener Markt, auf dem Waren gehandelt werden, die nur eingeschränkt im Angebot sind und für die zumeist staatlich fixierte Höchstpreisen gelten oder deren Handel an sich verboten ist. Der illegale Schwarzmarkt funktioniert innerhalb seiner Grenzen nach den Regeln des freien Marktes. Die Schwarzmarktpreise repräsentieren den eigentlichen Marktwert. Da es beim Schwarzmarkt keine ordentliche Rechtsprechung gibt, gilt bei Auseinandersetzungen meist das „Recht des Stärkeren“. Schwarzmärkte waren schon in früher Zeit bei den Pharaonen oder im späten Rom bekannt. Sie sind bis heute ein ständiger Begleiter von wirtschaftlichen Mangelsituationen.

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Vorgeschichte: 
Schleich- und Tauschhandel während des Krieges
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Noch vor Beginn des Zweiten Weltkrieges, am 28. August 1939, wurde in Deutschland das Verteilungssystem über Marken und Bezugsscheinen eingeführt. Mit ihrer Hilfe sollte eine gerechte Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Lebensmitteln, Konsumgütern, Kleidung sowie Heiz- und Treibstoffen während der Kriegszeit gewährleistet werden. Oft deckten die zugeteilten Waren allerdings nicht den tatsächlichen Bedarf. Im Verlaufe des Krieges wurde der Mangel darüber hinaus so groß, dass oft selbst die geringen Rationen auf den Karten und Bezugsscheinen nicht mehr zugeteilt werden konnten.  ...
Reichskleiderkarte
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Deutsche Zigaretten aus der Kriegszeit
.. Aus der Not heraus entwickelte sich daher ein stetig wachsender illegaler Tausch- und Schleichhandel mit Lebensmitteln und verknappten Waren. (Beim Tauschhandel wurde Ware gegen Ware getauscht, während beim Schleichhandel unter Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen Ware gegen Geld gehandelt wurde – wobei etwa ab 1942/43 oft Tabakwaren zum „neuen Geld“ avancierten.)

Das Ausmaß an Aktivitäten im Zusammenhang mit dieser illegalen Untergrundwirtschaft stieg beständig an. Hierzu zählten neben dem verbotenen Handel vor allem der Diebstahl rationierter Waren aus Verkaufsräumen und Depots, Diebstahl von Feldfrüchten und Postpaketen (auf Diebstahl von Feldpostpaketen stand die Todesstrafe), unrechtmäßiger Bezug und Fälschungen von Lebensmittelkarten und Bezugsscheinen sowie Schwarzschlachterei und Schwarzbrennerei.
 

Als sich die Lebensmittelzuteilung schließlich dem physischen Existenzminimum näherte und die Belieferung mit Waren nahezu komplett zusammengebrochen war, ließen sich manche Lebensmittel, Gebrauchsgüter, Bekleidung und notwendigste Haushaltsgeräte nur noch auf illegalem Weg beschaffen – der Hunger und die Not wurden so groß, dass selbst die drakonischen Gegenmaßnahmen von Seiten des Staates die illegalen Aktivitäten nicht eindämmen konnten.  ....
Nährmittelkarte 1943
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Die Zwangswirtschaft hatte eine neue Kriminalität „produziert“, welche die Strafgerichte an ihre Belastungsgrenze brachte. Allein von 1939 bis Mitte 1943  wurden 59 253 „Vergehen und Verbrechen“ nach Maßgabe der Kriegswirtschaftsverordnung von 1939 und Verbrauchsregelungs-Strafverordnung von 1940 abgeurteilt. 
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Vor dem Volksgerichtshof, der als politisches Gericht zur Ausschaltung der Gegner des NS- Regimes eingerichtet worden und für die Aburteilung von Hoch- und Landesverrat, Wehrmittelbeschädigung, Feindbegünstigung, Spionage und Wehrkraftzersetzung zuständig war, wurden von 1939 bis 1944 13 087 Personen wegen Vergehen gegen diese Verordnungen angeklagt. 5142 davon wurden als „Volksschädlinge“ zum Tode verurteilt. ... Quelle: Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz
Der Volksgerichtshof unter dem Vorsitzenden Dr. Roland Freisler, Sitzungsbeginn 
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Das Thema wurde z.B. in Propaganda- Kurzfilmen  mit "Tran und Helle" behandelt, bei denen der leicht beeinflussbare und immer auf seinen Eigennutz bedachte Tran von dem linientreuen Helle über sein volksschädigendes Verhalten aufgeklärt und auf den Pfad der Tugend zurückgeführt wird. Beispiel für einen Kurzfilm in "Bild und Text" hier.
... Besonders scharfe Abschreckungsurteile sollten in Verbindung mit Propagandaaktionen die Bevölkerung wieder in die richtigen Bahnen lenken Dennoch wird im geheimen Lagebericht des Sicherheitsdienstes der SS noch im Januar 1944 festgestellt:
„Sicher wird den Volksgenossen der Schleichhandel zum Zweck des Verdienens streng verurteilt. Aber es findet niemand etwas daran, kleine Mengen Butter oder ein paar Eier oder 2 bis 3 kg Mehl für seinen eigenen Gebrauch gegen Geld oder im Tauschhandel zu erwerben. Die Auffassung darüber ist eher die, daß man eigentlich dumm sei, wenn man nicht versuche, sich auf verbotenem Wege etwas zu beschaffen.“
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Was der Bevölkerung vor allem bei der Verfolgung der illegalen Tätigkeiten durch die staatlichen Behörden missfiel, war die offensichtliche Ungleichbehandlung der Täter sowohl bei der Verfolgung und Inhaftierung, beim Strafverfahren, beim Urteil und der Vollstreckung als auch der Urteilsveröffentlichung und ferneren Behandlung. Zwar hatte Hitler verfügt, dass man in Fällen von kleinere Delikten im Rahmen des Eigengebrauchs vor allem bei Hausfrauen Milde walten lassen sollte, aber während man ansonsten auch schon für kleine Betrügereien außerordentlich hart bestraft wurde, blieben hochrangige Personen aus Partei und Wehrmacht meist straffrei. 
 
 
Wie 1942/43 im Fall des Berliner Delikatessenhändlers Nöthling, der namenhafte Kundschaft zentnerweise mit Lebensmitteln versorgt hatte (u.a. Reichsinnenminister Frick, Reichserziehungsminister Rust, Reichsaußenminister Ribbentrop, Reichsernährungsminister Darré, Reichsarbeitsführer Hierl, Generalfeldmarschall von Brauchitsch, Großadmiral Raeder und Generalmajor von Grolman).  .
Quelle: Archiv Heimatverein Steglitz e.V
Stadtküche Nöthling, Schloßstraße 28, 
Berlin-Steglitz, 1948
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Um einen öffentlichen Skandal zu vermeiden, entschied Hitler persönlich, dass ein Strafverfahren nicht in Frage komme. Das Problem erledigte sich von selbst als Nöthing sich im Mai 1943 einer Bestrafung durch „Selbstmord“ entzog. Welchen Unmut diese Ungleichbehandlung in der Bevölkerung hervorrief, wird in diesem Spruch aus der Kriegszeit deutlich: Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen, die ganz Großen bekommen noch etwas hinzu.“ 
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