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Die Schwarzmarktzeit 1945-1948

Die Bekämpfung des Schwarzhandels

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Quelle: Haus der Geschichte, Bonn EB-Nr.: 1993/07/086
Plakat gegen den Schwarzmarkthandel, westliche Besatzungszonen, 1947
... Die Bekämpfung des Schwarzen Marktes war für die Besatzungsmächte und die ihr unterstellten deutschen Behörden eine schwierige, kaum zu bewältigende Aufgabe, zumal sich viele Geschäfte in einer Grauzone von „Gefälligkeiten“ oder Kompensation abspielten. Auch war kurz nach dem Krieg die Rechtslage zunächst unklar. Galten die Kriegswirtschaftsbestimmungen auch ohne Krieg?

Aber schon bald wurde von alliierter Seite im Hinblick auf diese Frage Klarheit geschaffen. So veröffentlichte die britische Militärregierung am 1.August 1945 und am 7.April 1946 Bekanntmachungen, die verboten. In der französischen Zone verkündete am 13. Juni 1945 ein Rundschreiben an Behörden, dass alle öffentlichen Bewirtschaftungsbestimmungen weiter Gültigkeit besitzen.. 

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In erster Linie war die Polizei für die Bekämpfung des Schwarzen Marktes zuständig. Neben der alliierten Militärpolizei auch die nach und nach auch wieder aufgestellte deutsche Polizei (Schutzmannschaft). Die deutsche Polizei hatte nach dem Krieg aber zunächst einmal im Zuge der Entnazifizierungsmaßnahmen einen hohen Personalverlust erlitten und war in ihren Rechten beschränkt worden. Beispielsweise durften Schutzmänner zunächst nur einen Knüppel aber keine Schusswaffen mit sich führen.
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Um den Personalmangel zu decken, wurden zusätzlich Hilfspolizisten eingestellt, die sich zumeist aus Männern höheren Alters oder NS-Gegnern, die 1933 aus dem Dienst entlassen worden waren, zusammensetzte. Die Hilfspolizisten trugen in der Regel keine Uniform und waren nur anhand von Armbinden erkennbar. Sie hatten noch weniger Machtbefugnisse als reguläre Polizisten und genossen bei der Bevölkerung nur wenig Autorität. .. Bildquelle: Haus der Geschichte, Bonn, EB-Nr.: 1989/4/528
Armbinde für deutsche Hilfspolizisten bei der Militärregierung der amerikanischen Zone 
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Quelle: Der Schwarzmarkt, S.226.
Razzia, Berlin Lichtenberg, 8. Juni 1946
.. Vordringliche Aufgabe der Polizei war es, die Verteilerorganisation und die „institutionalisierten“ Märkte zu zerschlagen. Vom Sommer 1945 bis Mitte 1948 lag das Hauptgewicht der Aktionen auf der Festnahme von Personen, die an Schwarzmarktgeschäften beteiligt waren, der Beschlagnahmung der Ware sowie der gewaltsamen Räumung von Plätzen und Straßenzügen mit „institutionalisierten“ Märkten. 
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Darüber hinaus sollten engmaschige stationäre und mobile Verkehrskontrollen den Schmuggel unterbinden helfen. Aber aufgrund des verwirrenden Bezugsscheinwesens war es bisweilen leicht, die Kontrollen mit gefälschten Papieren zu täuschen. Doppelte Böden, Geheimbehältnisse oder die Nutzung der stillgelegten Holzvergaseranlage als Versteck für die Schmugglerware waren eine andere Möglichkeit. Nicht selten wurden Beamten auch durch Bestechung zum ungehinderten Passieren "überredet".  ... Quelle: Als Bremen amerikanisch war
Checkpoint in Bremerhaven
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Andere Schmuggler verlegten sich auf die Benutzung unbewachter Nebenwege und Nachtfahrten, um den Kontrollen zu umgehen. Auch die gelegentlichen Absperrungen von Bezirken, zum Beispiel von Anbaugebieten, um Felddiebstahl zu verhindern, waren in der Regel nur mäßig erfolgreich, da ausreichend Personal fehlte, um die Gebiete wirklich flächendeckend abzuriegeln.
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Quelle: Die Schwarzmarktzeit, Bild 62. .. Kontrolliert wurde auch der Dampf- und Eisenbahnverkehr inklusive der Bahnhöfe. Von letzterem waren vor allem die zahlreichen Städter betroffen, die zu Hamsterfahrten aufs Land fuhren und denen dann die wenigen Lebensmittel, die sie nach harter Mühsal hatten ergattern können, abgenommen wurden. Das schürte den Haß gegen die Polizei, zumal Polizisten den Vorzug genossen, die doppelte Normalverbraucherration zugeteilt zu bekommen. 

Linkes Bild: Die britische Militärpolizei kontrolliert auf dem Krefelder Bahnhof die Gepäckstücke der Reisenden nach Schmuggelware.

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Wer erwischt wurde, landete meist vor einem Schnellgericht. Die Ware wurde konfisziert. Bei geringfügigen Vergehen war zusätzlich eine Geldstrafe zu zahlen, bei gravierenderen Fällen drohte Gefängnis oder Zuchthaus (gerade dort knüpfte der ein oder andere dann aber oft wichtige Kontakte zu anderen Schwarzhändlern).  ... Quelle: Der Schwarzmarkt, S.227
Vor dem Schnellgericht in Berlin, Juni 1946
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Schwere Missetaten wurden vor alliierten Gerichten abgeurteilt. Es gab auch Todesurteile, wobei die verhängten Todesstrafen in der britischen und amerikanischen Zone letztlich nicht vollstreckt worden sind.
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Quelle: Der Schwarzmarkt, S.227
Verhandlung im Berliner  Schnellgericht für Tauschmarktsünder
.. Zwar wurden Strafmaß und Verurteilungen für Wirtschaftsvergehen im Verlaufe der Zeit allmählich hochgeschraubt, was vor allem diejenigen besonders hart traf, die ohnehin kaum noch etwas hatten, aber insgesamt wurde doch wenig geahndet, zum einen aufgrund des Personalmangels, zum anderen aufgrund der hohen Zahl korrupter Beamten. Großschieber hatten darüber hinaus den Vorteil, dass sie sich der Verfolgung durch die Aufteilung des Wirtschaftsraumes in mehrere Zonen leicht entziehen konnten.
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Die Bekämpfung des Schwarzmarktes kam einer Sisyphosarbeit gleich. Wenn ein Schwarzmarktzentrum durch polizeiliche oder juristische Machtmittel beseitigt worden war, trat es in der Regel an anderer Stelle wieder zum Vorschein.

Im Zuge vermehrter Großrazzien 1947 und 1948 konnte zwar der öffentliche Schwarzmarkt etwas eingedämmt werden, dafür verlagerte er sich dann stärker in Privatwohnungen und Gaststätten oder auf den „grauen Markt“ mit seiner schwierig zu ahndenden Kompensation.

. Quelle: Die Schwarzmarktzeit, Bild 66.
Polizeikontrolle in einer Kneipe durch Polizisten in Zivilkleidung.

Letztlich stand man dem Phänomen des Schwarzmarktes von staatlicher Seite mehr oder minder machtlos entgegen. Auf der einen Seite war die Not zu groß, auf der anderen Seite die Aussicht auf Reichtum zu übermächtig, so dass selbst hartes Vorgehen und hohe Strafen nicht schrecken konnten.

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