Die Schwarzmarktzeit 1945-1948
Die Bekämpfung des Schwarzhandels
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Plakat gegen den Schwarzmarkthandel, westliche Besatzungszonen,
1947 |
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Die Bekämpfung des Schwarzen Marktes war für die Besatzungsmächte
und die ihr unterstellten deutschen Behörden eine schwierige, kaum
zu bewältigende Aufgabe, zumal sich viele Geschäfte in einer
Grauzone von „Gefälligkeiten“ oder Kompensation abspielten. Auch war
kurz nach dem Krieg die Rechtslage zunächst unklar. Galten die Kriegswirtschaftsbestimmungen
auch ohne Krieg?
Aber schon bald wurde von alliierter Seite im Hinblick auf diese
Frage Klarheit geschaffen. So veröffentlichte die britische Militärregierung
am 1.August 1945 und am 7.April 1946 Bekanntmachungen, die verboten. In
der französischen Zone verkündete am 13. Juni 1945 ein Rundschreiben
an Behörden, dass alle öffentlichen Bewirtschaftungsbestimmungen
weiter Gültigkeit besitzen.. |
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In erster Linie war die Polizei für die Bekämpfung des
Schwarzen Marktes zuständig. Neben der alliierten Militärpolizei
auch die nach und nach auch wieder aufgestellte deutsche Polizei (Schutzmannschaft).
Die deutsche Polizei hatte nach dem Krieg aber zunächst einmal im
Zuge der Entnazifizierungsmaßnahmen einen hohen Personalverlust erlitten
und war in ihren Rechten beschränkt worden. Beispielsweise durften
Schutzmänner zunächst nur einen Knüppel aber keine Schusswaffen
mit sich führen.
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Um den Personalmangel zu decken, wurden zusätzlich Hilfspolizisten
eingestellt, die sich zumeist aus Männern höheren Alters oder
NS-Gegnern, die 1933 aus dem Dienst entlassen worden waren, zusammensetzte.
Die Hilfspolizisten trugen in der Regel keine Uniform und waren nur anhand
von Armbinden erkennbar. Sie hatten noch weniger Machtbefugnisse als reguläre
Polizisten und genossen bei der Bevölkerung nur wenig Autorität. |
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Armbinde für deutsche Hilfspolizisten bei
der Militärregierung der amerikanischen Zone
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Razzia, Berlin Lichtenberg, 8. Juni 1946
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Vordringliche Aufgabe der Polizei war es, die Verteilerorganisation
und die „institutionalisierten“ Märkte zu zerschlagen. Vom Sommer
1945 bis Mitte 1948 lag das Hauptgewicht der Aktionen auf der Festnahme
von Personen, die an Schwarzmarktgeschäften beteiligt waren, der Beschlagnahmung
der Ware sowie der gewaltsamen Räumung von Plätzen und Straßenzügen
mit „institutionalisierten“ Märkten. |
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Darüber hinaus sollten engmaschige stationäre und mobile
Verkehrskontrollen den Schmuggel unterbinden helfen. Aber aufgrund des
verwirrenden Bezugsscheinwesens war es bisweilen leicht, die Kontrollen
mit gefälschten Papieren zu täuschen. Doppelte Böden, Geheimbehältnisse
oder die Nutzung der stillgelegten Holzvergaseranlage als Versteck für
die Schmugglerware waren eine andere Möglichkeit. Nicht selten wurden
Beamten auch durch Bestechung zum ungehinderten Passieren "überredet". |
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Checkpoint in Bremerhaven
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Andere Schmuggler verlegten sich auf die Benutzung unbewachter Nebenwege
und Nachtfahrten, um den Kontrollen zu umgehen. Auch die gelegentlichen
Absperrungen von Bezirken, zum Beispiel von Anbaugebieten, um Felddiebstahl
zu verhindern, waren in der Regel nur mäßig erfolgreich, da
ausreichend Personal fehlte, um die Gebiete wirklich flächendeckend
abzuriegeln.
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Kontrolliert wurde auch der Dampf- und Eisenbahnverkehr inklusive
der Bahnhöfe. Von letzterem waren vor allem die zahlreichen Städter
betroffen, die zu Hamsterfahrten aufs Land fuhren und denen dann die wenigen
Lebensmittel, die sie nach harter Mühsal hatten ergattern können,
abgenommen wurden. Das schürte den Haß gegen die Polizei, zumal
Polizisten den Vorzug genossen, die doppelte Normalverbraucherration zugeteilt
zu bekommen.
Linkes Bild: Die britische Militärpolizei kontrolliert
auf dem Krefelder Bahnhof die Gepäckstücke der Reisenden nach
Schmuggelware. |
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Wer erwischt wurde, landete meist vor einem Schnellgericht. Die
Ware wurde konfisziert. Bei geringfügigen Vergehen war zusätzlich
eine Geldstrafe zu zahlen, bei gravierenderen Fällen drohte Gefängnis
oder Zuchthaus (gerade dort knüpfte der ein oder andere dann aber
oft wichtige Kontakte zu anderen Schwarzhändlern). |
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Vor dem Schnellgericht in Berlin, Juni 1946
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Schwere Missetaten wurden vor alliierten Gerichten abgeurteilt.
Es gab auch Todesurteile, wobei die verhängten Todesstrafen in der
britischen und amerikanischen Zone letztlich nicht vollstreckt worden sind.
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Verhandlung im Berliner Schnellgericht für
Tauschmarktsünder
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Zwar wurden Strafmaß und Verurteilungen für Wirtschaftsvergehen
im Verlaufe der Zeit allmählich hochgeschraubt, was vor allem diejenigen
besonders hart traf, die ohnehin kaum noch etwas hatten, aber insgesamt
wurde doch wenig geahndet, zum einen aufgrund des Personalmangels, zum
anderen aufgrund der hohen Zahl korrupter Beamten. Großschieber hatten
darüber hinaus den Vorteil, dass sie sich der Verfolgung durch die
Aufteilung des Wirtschaftsraumes in mehrere Zonen leicht entziehen konnten. |
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Die Bekämpfung des Schwarzmarktes kam einer Sisyphosarbeit
gleich. Wenn ein Schwarzmarktzentrum durch polizeiliche oder juristische
Machtmittel beseitigt worden war, trat es in der Regel an anderer Stelle
wieder zum Vorschein.
Im Zuge vermehrter Großrazzien 1947 und 1948 konnte zwar der
öffentliche Schwarzmarkt etwas eingedämmt werden, dafür
verlagerte er sich dann stärker in Privatwohnungen und Gaststätten
oder auf den „grauen Markt“ mit seiner schwierig zu ahndenden Kompensation. |
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Polizeikontrolle in einer Kneipe durch Polizisten
in Zivilkleidung.
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Letztlich stand man dem Phänomen des Schwarzmarktes von staatlicher
Seite mehr oder minder machtlos entgegen. Auf der einen Seite war die Not
zu groß, auf der anderen Seite die Aussicht auf Reichtum zu übermächtig,
so dass selbst hartes Vorgehen und hohe Strafen nicht schrecken konnten.
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